Widerrufsrecht bei Maklerverträgen

Wenn Sie als Verbraucher eine provisionspflichtige Immobilie über unsere Website, ein Immobilienportal, per E-Mail oder telefonisch anfragen, benötigen wir vor der Freischaltung weiterführender Objektunterlagen einige Bestätigungen von Ihnen.

Das wirkt auf den ersten Blick manchmal formeller, als es im Alltag gemeint ist. Wir haben uns diesen Ablauf nicht ausgedacht, um Ihre Anfrage komplizierter zu machen. Er ist gesetzlich vorgesehen und dient dazu, den Maklervertrag transparent und nachvollziehbar zu dokumentieren.

Sie sollen vorab klar erkennen können, ob ein Maklervertrag zustande kommt, ob eine Käuferprovision anfällt, wann diese Provision fällig wird und welche Rechte Sie als Verbraucher haben.

Warum erhalte ich eine Widerrufsbelehrung?

Ein Maklervertrag kann nicht nur vor Ort, sondern auch über unsere Website, ein Immobilienportal, per E-Mail oder telefonisch geschlossen werden. Bei Verbrauchern besteht in diesen Fällen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Mit der Widerrufsbelehrung informieren wir Sie darüber, dass Sie den Maklervertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Zugleich erhalten Sie das gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsformular.

Warum erhalte ich eine Provisionsvereinbarung?

Bei provisionspflichtigen Kaufimmobilien muss klar und nachvollziehbar dokumentiert werden, ob und in welcher Höhe eine Käuferprovision anfällt. Die Provisionsvereinbarung hält genau das fest. Eine Käuferprovision wird nur fällig, wenn durch unsere Maklertätigkeit ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande kommt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wann kommt ein Maklervertrag zustande?

Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie die Provisionsvereinbarung und die Widerrufsbelehrung im vorgesehenen Verfahren bestätigen und uns damit beauftragen. Anschließend stellen wir Ihnen die angeforderten Objektunterlagen zur Verfügung. Wenn Sie später eine weitere provisionspflichtige Immobilie anfragen, kann dieser Vorgang erneut erforderlich sein.

Wann beginnt die Widerrufsfrist?

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt grundsätzlich mit Abschluss des Maklervertrages, jedoch nicht, bevor Sie ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht belehrt wurden.

Wie kann ich den Maklervertrag widerrufen?

Sie können den Widerruf zum Beispiel per E-Mail oder per Brief erklären. Zusätzlich stellen wir Ihnen auf unserer Website eine elektronische Widerrufsfunktion zur Verfügung. Diese erreichen Sie über die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“. Nach Eingabe der erforderlichen Angaben können Sie Ihre Erklärung über die Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ absenden. Anschließend erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung. Diese bestätigt zunächst nur den Eingang Ihrer Erklärung. Eine inhaltliche Prüfung des Widerrufs erfolgt anschließend.

Warum gibt es die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“?

Ab dem 19.06.2026 müssen bestimmte online geschlossene Verbraucherverträge auch über eine elektronische Widerrufsfunktion widerrufen werden können. Der Widerruf soll damit online ebenso einfach möglich sein wie der Vertragsschluss. Die Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ ist ein zusätzlicher Weg, um den Widerruf online zu erklären. Sie können den Widerruf weiterhin auch per E-Mail oder per Brief erklären.

Entstehen Kosten, wenn ich widerrufe?

Wenn Sie den Maklervertrag widerrufen und die Immobilie nicht kaufen, entsteht dadurch keine Käuferprovision. Eine Käuferprovision wird nur fällig, wenn durch unsere Maklertätigkeit ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande kommt und die vertraglichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Was bedeutet vorzeitiger Beginn der Maklertätigkeit?

Wenn Sie möchten, dass wir bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist für Sie tätig werden, können Sie dies ausdrücklich verlangen. Das betrifft zum Beispiel die Übersendung eines Exposés, die Freischaltung weiterer Objektunterlagen oder die Vereinbarung eines Besichtigungstermins. In diesem Fall bestätigen Sie zugleich, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlischt.

Muss ich widerrufen, wenn ich kein Interesse mehr an der Immobilie habe?

Nein. Wenn Sie kein Interesse mehr an der Immobilie haben, müssen Sie den Maklervertrag nicht gesondert widerrufen. Eine kurze Mitteilung per E-Mail reicht aus. So wissen wir, dass Ihre Anfrage nicht weiter bearbeitet werden soll.

Was passiert, wenn keine Widerrufsbelehrung erfolgt?

Wenn ein Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt wird, beginnt die Widerrufsfrist nicht wie vorgesehen. Das Widerrufsrecht kann sich dadurch nach den gesetzlichen Regelungen verlängern.

Stand: 19.06.2026